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Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind
#1
Hallo zusammen...

Vielleicht weiß hierüber jemand Bescheid.

Letzten Dezember verlangte die Beiständin Auskunft über mein Gehalt, ich zahle seitdem Unterhalt für Kind A. Seit Juli ist auch Kind B unterhaltsberechtigt, die Beiständin hat sich aber erst jetzt gemeldet. Trotzdem verlangt sie rückwirkend zum Juli Unterhalt für Kind B.

Frage: Ist die rückwirkende Forderung rechtens, weil die frühere Gehaltsauskunft in Sachen Kind A auch für Kind B gilt? Oder bin ich erst ab Zugang des Briefes (also jetzt) unterhaltspflichtig?
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Beginn Unterhaltspflicht bei zweitem Kind - von Irrenhaus - 01-09-2021, 20:44

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