01-09-2021, 20:44
Hallo zusammen...
Vielleicht weiß hierüber jemand Bescheid.
Letzten Dezember verlangte die Beiständin Auskunft über mein Gehalt, ich zahle seitdem Unterhalt für Kind A. Seit Juli ist auch Kind B unterhaltsberechtigt, die Beiständin hat sich aber erst jetzt gemeldet. Trotzdem verlangt sie rückwirkend zum Juli Unterhalt für Kind B.
Frage: Ist die rückwirkende Forderung rechtens, weil die frühere Gehaltsauskunft in Sachen Kind A auch für Kind B gilt? Oder bin ich erst ab Zugang des Briefes (also jetzt) unterhaltspflichtig?
Vielleicht weiß hierüber jemand Bescheid.
Letzten Dezember verlangte die Beiständin Auskunft über mein Gehalt, ich zahle seitdem Unterhalt für Kind A. Seit Juli ist auch Kind B unterhaltsberechtigt, die Beiständin hat sich aber erst jetzt gemeldet. Trotzdem verlangt sie rückwirkend zum Juli Unterhalt für Kind B.
Frage: Ist die rückwirkende Forderung rechtens, weil die frühere Gehaltsauskunft in Sachen Kind A auch für Kind B gilt? Oder bin ich erst ab Zugang des Briefes (also jetzt) unterhaltspflichtig?