Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindesunterhalt ab 18
#10
Beide Elterneinkommen werden addiert. Elterneinkommen ist das bereinige Nettoeinkommen. Nach dieser Summe richtet sich die Tabellenstufe. Nachsehen, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist. Davon das Kindergeld voll abziehen. Nun hast du den Zahlbetrag der Eltern an das Kind.

Die Haftungsquote berechnet sich nach dem Verhältnis der Elterneinkommen. Dein Anteil:
((Zahlbetrag Kind) mal (Einkommen Vater minus Selbstbehalt)) dividiert durch Gesamteinkommen Eltern (Selbstbehalte abgezogen).
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 27-10-2020, 21:52
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 27-10-2020, 22:50
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 03:40
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 09:39
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 10:08
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 10:29
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Austriake - 28-10-2020, 11:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 28-10-2020, 13:32
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 10-08-2021, 20:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:04
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Lullaby - 10-08-2021, 22:10
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:16
Fachoberschule - von Bumpi - 30-08-2021, 18:27
RE: Fachoberschule - von RunningMan - 30-08-2021, 19:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste