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Kindesunterhalt ab 18
#1
Hallo..
Regeln Kind ab 18 Jahre sind bekannt..Habe Tochter
18Jahre alt geworden ,priveligiert.
Und Tochter, 22 Jahre in schulischer Ausbildung.
Zahle für beide, keine Rückstaende.
Meine Ex will keine Auskünfte über ihr Einkommen geben,
Sie ist selbsstaendig.
Bei einer eventuellen Klage auf Neubechnung des KindesUnterhalts kann man Ihr auch fiktiv was anrechnen
Oder sie einer erhöhten Erwerbsobliegenheit zubilligen...
Oder gilt das nur einseitig für mich..
Meiner Meinung nach gilt ja volle Unterhaltspflicht für beide Elternteile ab 18...
Und ist es besser, den Unterhalt auf den Konten der Kinder zu zahlen...
Gruss Bumpi
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 27-10-2020, 21:52
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 27-10-2020, 22:50
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 03:40
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 09:39
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 28-10-2020, 10:08
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 28-10-2020, 10:29
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Austriake - 28-10-2020, 11:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von IPAD3000 - 28-10-2020, 13:32
Kindesunterhalt ab 18 - von Bumpi - 10-08-2021, 20:32
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:04
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von Lullaby - 10-08-2021, 22:10
RE: Kindesunterhalt ab 18 - von p__ - 10-08-2021, 22:16
Fachoberschule - von Bumpi - 30-08-2021, 18:27
RE: Fachoberschule - von RunningMan - 30-08-2021, 19:28

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