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Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc.
#2
Alles recht typisch, schon tausendmal gehört....

Verantwortlich für das Einnässen ist nicht der Umgang, sondern die Trennung und zu wenig Umgang. Das wahre Problem ist die katastrophale Unfähigkeit des Jugendamtes und die Bösartigkeit der Ex. Auf gar keinen Fall Umgang reduzieren! Im Gegenteil! Bestehe auf der Einhaltung der gerichtlichen Regelung, kommt es zur Verweigerung, dann sofort wieder ans Gericht.

Solche Fälle haben schon das BVerfG beschäftigt, weil nicht nur unfähige Jugendämter, sondern auch unfähige Richter auf Exengeschwätz hereinfallen. Lies mal z.B. http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...25306.html . Oder auch http://www.vafk-wiesbaden.de/information...eBlatt.htm . Es steht noch einiges mehr dazu im Internet. Suchen, lernen, informieren und nicht nachgeben. Normalerweise bin ich sehr für Kompromisse und reden, aber hier musst du vor allem gegenhalten, darfst dich nicht bequatschen lassen, sonst ist das der Anfang vom Ende deiner Beziehung zu den Kindern.
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Nachrichten in diesem Thema
Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von retter5178 - 13-05-2009, 21:59
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von p__ - 13-05-2009, 22:35
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 14-05-2009, 19:52
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 15-05-2009, 08:07

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