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Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc.
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[/u]Hallo liebe Mitstreiter,

Ich habe da mal ein Problem bzw. eine Frage:

Trennung 10/2008; Noch-Frau ist mit beiden Kinder (w 7 J./ m 4 J.) bei Nacht-und-Nebel aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Soweit so gut. Habe dann aufgrund der fehlenden wohnlichen Verhältnisse mit der KM folgende UG-Regeln erstellen müssen (alle 14 Tg. Sa. 10:00 - 18:00 h) Nach kosteninstensiver "Neuausrichtung" der Whg. wollte ich das UG auf Sa./So. alle 14 Tg. erweitern. KM lehnte ab - JgdAmt + FG mussten entscheiden -> vier normale UG -> danach UG mit Übernachtung (Sa. 10:00 - So. 16:00 h) nach erfolgter Beratung beim Jgd[u]Amt. Meine Kinder haben mir dann anläßlich des OsterUG erzählt, dass sie am nächsten WE nicht beim Papa schlafen dürfen - die Mama hat es verboten.... Ich natürlich sofort EMail an das JgdAmt. Nach zwei Tagen kam die Antwort. "Nach telefonischer Rückfrage bei der KM hat sich noch ein Beratungsbedarf der KM herauskristallisiert"; UG bleibt bis auf weiteres bei der alten Regelung. (...und das 48 Std. vor eigentlich ÜbernachtungsUG-WE !!!) Habe das UG dann freiwillig ausgesetzt, um gegenüber meinen Kindern nicht als Lügner darzustehen.... Hätte ich ihnen die Wahrheit gesagt, das die "Mama" es nicht möchte, das ihr bei mir übernachtet, hätte man mir wieder üble Hetze gegen die KM vorgeworfen. (...im übrigen haben sich die Kinder die Übernachtungen gewünscht; dokumentiert + protokolliert in einer separaten Anhörung vor dem FG...) Nun kommt der Hammer.... Heute war Beratungsgespräch und siehe dar, die KM teilte mit, dass sich beide Kinder nach dem UG regelmäßig "einnässen" bzw. tlws. "einkoten".... Dies könnte zu Diffamierungen meiner Tochter kommen, wenn sie im August eingeschult wird. Es folgte der Vorschlag des JgdA. -> Vorstellung der Kinder bei der Kinder-, Jugend- und Familienberatungsstelle der AWO; weiterhin nur eingeschränktes Umgangsrecht (Sa. 10:00 - 18:00) bis ca. 4 Wochen nach Einschulung der Tochter (-> Aug./Sept. 2009) wg. der Probleme mit dem "Einnässen" + "Einkoten".... Desweiteren unterstellt mir die KM psychische Probleme zu haben (Bipolare Störung !) und erwünscht eine Stellungnahme zur Erziehungsfähigkeit meiner Person !!! Auch zweifelt die KM an meine "Kinderliebe", weil ich meinem 4jährigen Sohn keine Geburtstagskarte habe zu kommen lassen..... Wieso soll ich meinem Sohn eine Karte zu kommen lassen ??? Erstens kann er noch nicht lesen und zweitens weiß ich garnicht, ob diese auch bei ihm "ankommt"????

NUN meine Frage an Euch:
Wie soll/kann ich mich verhalten. Einstweilig Verfügung erwirken ? Umgangsrecht aussetzen ? Wie kann ich die psychologische Probleme (Einnässen/Einkoten) widerlegen oder beseitigen ????

Ich habe viel geschrieben - SORRY - Doch der Frust sitzt tief.....

DANKE + Gruß
Retter5178
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Nachrichten in diesem Thema
Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von retter5178 - 13-05-2009, 21:59
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 14-05-2009, 19:52
RE: Einschränkung des UG wegen Bettnässen etc. - von karlma - 15-05-2009, 08:07

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