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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#20
Im privatem Bereich bin ich pfändungsfrei.

Da das Vollstreckunsrecht des Landes gilt muss ich sehen wie weit die nach unten  pfänden und ob ich dannach noch meine kleine Firma fuehren kann, sich arbeiten noch lohnt oder ich zum Sozialamt muss. Es gibt keine eindeutigen Pfändungsgrenzen. Jeder Fall wird induviduell beurteilt....

Bis zum 18. Geburtstag sind`s noch 9 Jahre.Ich bin dann 61 Jahre alt. Trage mich auf Grund physischen verschleisses nach 35 harten Arbeitsjahren und Traumatisierung durch Kindesverlust (weis weder wo es lebt noch unter welchen Umständen) sowieso ernsthaft damit auf mittelere Sicht EU Rente zu beantragen.
Die sich auf Sozialhilfeniveau bewegen wuerde.

Die muessen sich entscheiden ob sie noch für ne Weile ein paar Euronen bei mir Abstauben und mich ansonsten auf meine alten Tage in Ruhe lassen oder den Rest meines Lebens in die Röhre sehen.

Eigentlich muesste ich als Hartzer nach D zurückkehren und noch mindestens 30 Jahre diesen faschistoiden Drecksstaat zur Last fallen und einzig Kosten verursachen ;-)
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von Dassault - 20-06-2021, 19:55

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