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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#14
Spielt jetzt keine Rolle, denn du hast bereits einen Titel am Hals. Der Albaner oder sonstwer hat einen Titel über Mindestunterhalt unterschrieben. Er kann anschliessend abhauen wohin er will, im Viereck hüpfen, krank werden, arbeitslos, Geringverdiener, was auch immer... das ändert nichts an der Tatsache: Der Titel ist von ihm zu bedienen. Will er das ändern, muss er erfolgreich am Gerichtsstand des Kinderwohnorts auf Herabsetzung klagen. Und bis zu diesem Erfolg kann er jederzeit vollstreckt werden. So ist der Mechanismus.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von p__ - 20-06-2021, 08:10

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