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Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation
#13
du warst ja vorher in Deutschland und bist dann in ein anderes Land gegangen, dies wird dir so ausgelegt als ob du abhauen wuerdest und nicht zahlen willst. Es wird behauptet, dass du in Deutschland haettetst bleiben koennen und dort genug verdienen koenntest und ueberhaupt hast du eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit also mindestens Mindestunterhalt. Daraus kommt man nur wenn man entweder Erwerbsunfaehig ist, oder nicht mehr greifbar, weil Aufenthalt nicht vekannt oder durchgriff schwer oder Pfaendungsfest.
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RE: Einschreiben versus email, Ermittlungsbogen zur Einkommens/Vermögenssituation - von VivaAsia - 20-06-2021, 03:27

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