30-04-2019, 19:19
Habe gerade das 2. Gewaltschutzverfahren in 8 Jahren abgewehrt.
Umgangsausschluss aufgrund des Antrages wurde auch aufgehoben und eine Kindeswohlgefährdung verneint. 2 Tage vor dem Gewaltschutzantrag hatte das OLG dem Beschluss des Amtsgerichts eine Ordnungswidrigkeitsklausel hinzugefügt.
Die Mutter wurde vom Jugendamt angestiftet den Umgang weiter zu boykottieren. Auf das Beschwerdeverfahren wegen der Umgangsgregelung musste ich trotz Beschleunigungsgebot fast 10 Monate warten.
Heute wurde meine Tochter nun zum 2. mal vom Gericht befragt. Vor einem Jahr äusserte sie sich klar zum Wechselmodell vor dem Richter. Beschlossen hatte er ein erweitertes Residenzmodell nach 7 Jahren Wechselmodell. Sie ist jetzt 8.
Da die Mutter sich auf das Jugendamt beruft wird es wohl keine Ordnungsgeldstrafe geben.
Umgangsausschluss aufgrund des Antrages wurde auch aufgehoben und eine Kindeswohlgefährdung verneint. 2 Tage vor dem Gewaltschutzantrag hatte das OLG dem Beschluss des Amtsgerichts eine Ordnungswidrigkeitsklausel hinzugefügt.
Die Mutter wurde vom Jugendamt angestiftet den Umgang weiter zu boykottieren. Auf das Beschwerdeverfahren wegen der Umgangsgregelung musste ich trotz Beschleunigungsgebot fast 10 Monate warten.
Heute wurde meine Tochter nun zum 2. mal vom Gericht befragt. Vor einem Jahr äusserte sie sich klar zum Wechselmodell vor dem Richter. Beschlossen hatte er ein erweitertes Residenzmodell nach 7 Jahren Wechselmodell. Sie ist jetzt 8.
Da die Mutter sich auf das Jugendamt beruft wird es wohl keine Ordnungsgeldstrafe geben.