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Unterhaltsvorschuss Post, Formular, Arbeitsbemühungen
#5
(05-05-2018, 22:04)Gast1969 schrieb: ++++++++++30-40 schriftliche Bewerbung(ohne Tel. Mail etz.) bekomme ich in 3 Monaten zusammen++++++++++++++++++++

Es war wohl eher gemeint, das Du dies monatlich (und damit ist nicht nur 1 Monat gemeint) vorzuweisen hast. Damit hat man auch bei mir alle meine Bewerbungsbemühungen als zu wenig und unzureichend eingestuft.............. :-(

Das habe ich schon vestanden.

Nur wer zahlt diese Beschäftigungstherapie und wer garantiert mir, durch diesem Bewerbung-Spam eine steuerpflichtige Beschäftigung die auch noch so viel abdrückt um Unterhalt und aufgelaufenes zu bezahlen.
Wo finde ich bei gesteigerte Erwerbsobliegenheit 30-40 Bewerbung pro Monat?
Oder ist das nur ein Versuch fiktives Einkommen bzw. § 170 StGB zu beschleunigen bzw. handfest zu machen.
Wenn die mir die Bewerbungen und den Versand zum Jugendamt bezahlen, habe ich damit kein Problem.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsvorschuss- Information über Arbeitsbemühungen - von Milchbar - 05-05-2018, 22:45
Wieder Post UVG und Formular - von Milchbar - 06-05-2021, 17:27

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