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Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung
#20
(18-04-2021, 13:51)p__ schrieb: Kredite sind nur bei zwingenden, unentziehbaren Belastungen (nach sehr enger Definition) relevant. Und auch nur wenn trotzdem mindestens Mindestunterhalt bezahlt wird und keine sonstigen Obliegenheiten verletzt wurden.

Ohne Nachweise läuft natürlich sowieso nix, ist ja klar. Du kannst nicht irgendwelche Kreditbelastungen für einen Kredit der Eltern behaupten. Dazu werden deine Eltern etwas schriftlich sagen müssen und wirst Zahlungen in beiden Richtungen belegen müssen. Es wird trotzdem angezweifelt werden.

Grundsätzlich halte ich Kredite als Unterhaltspflichtiger für brandgefährlich. Das Risiko ist viel zu hoch, dass etwas nicht anerkannt wird und dann hängst du mit Zahlungen drin, die dir die letzte Luft abwürgen. Dann kommt nur noch der Zusammenbruch.

Es geht um die Alterssicherung. Wegen einer Gesetzesänderung musste ich die Sache machen, da es später nachteilig für mich geworden wäre. Meine Eltern haben das Geld tatsächlich bezahlt. Ich kanns nachweisen. Es geht mir um die Rückzahlungen.
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RE: Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung - von akay - 18-04-2021, 14:02

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