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BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 358/19: Nie zusammengelebt? Zahl's trotzdem!
#4
Das ist ja fast schlimmer als in Brasilien: dort darf man angeblich maximal sechs Monate mit einer Frau zusammenleben. Wenn man nicht nach 5 Monaten und 30 Tagen auszieht bzw. die Dame rauswirft, darf man der „Freundin“ Unterhalt zahlen, da du als Mann verantwortlich für die Dame bist - unabhängig von Kindern oder Ehe. Verrückte Welt.
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RE: BGH vom 19.02.2020 - XII ZB 358/19: Nie zusammengelebt? Zahl's trotzdem! - von BlauerWolf - 25-02-2021, 10:58

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