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Wenn UhV-Schulden zu Einkommen werden...
#5
(23-02-2021, 19:16)Vater Morgana schrieb: Rechtsgrundlage? Ich frage für einen Freund.

VM Cool

https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/

"So regelt § 7 UVG  beim Unterhaltsvorschuss die Rückzahlung wie folgt: Der familienferne Elternteil den Vorschuss nur zurückzahlen muss, wenn er auch leistungsfähig ist. Darüber hinaus kann er nur für den Zeitraum in Regress genommen werden, in dem er auch Kenntnis über den Antrag auf Unterhaltsvorschuss hatte bzw. er belehrt wurde, dass er für die gezahlten Leistungen in Regress genommen werden kann."

Man muss halt aufpassen, das man nichts unterschreibt wie eine Ratenzahlung oder Stundungsvereinbarung. Sonst hat man nähmlich Schulden an der Backe, die man rechtlich eigendlich nicht hätte..
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RE: Wenn UhV-Schulden zu Einkommen werden... - von bubi - 23-02-2021, 21:21

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