21-02-2021, 21:30
Wenn zum Beispiel eine Person keinen mindestunterhalt zahlen kann, aber ein giro Konto hat. Inwieweit ist man zu auskunft verpflichtet. Würde es reichen den aktuellen kontostand zu belegen? Oder muss man auch belegen, dass man vorher nichts abgehoben hat(Kontoauszüge etc.)? Habe dazu im Gesetzestext leider nichts gefunden.