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Selbstbehalt bei einer Vollzeitumschulung?
#6
Vorsicht. Es gibt auch ein erhebliches Risiko, dass der Sinn der Umschulung selbst angezweifelt wird, sofern das mit geringerem Unterhalt für das Kind verbunden ist. Selbst eine Erstausbildung wird nicht einfach so akzeptiert. Kann, aber muss nicht. Da müssten noch mehr Faktoren dazukommen. In diesem (für den Pflichtigen erfolgreichen) Beschluss kann man was drüber nachlesen: https://oberlandesgericht-braunschweig.n...98887.html

Bei der Umschulung ist der Selbstbehalt erst mal auf 960 EUR gesetzt, die Erhöhung müsste begründet werden. Eine jüngere Entscheidung wie die bereits Zitierten ist das OLG Dresden, Beschluss vom 22.03.2006, 20 UF 0060/06. Dort werden die besonderen Aufwendungen eines Umschülers zitiert, wenn die so wie bei einem in gleicher Weise Beschäftigten in einem regulären Erwerbsverhältnis liegen, dann kann der Erwerbstätigenselbstbehalt gelten.

Wie ist das bei dir? Was ist das für eine Umschulung? Hast du Aufwendungen wie ein Erwerbstätiger, der in diesem Bereich beschäftigt ist?

Die Mechanik des Abzweigantrages und die Möglichkeiten dagegen (Rechtsschutz) findest du hier: http://docplayer.org/6523949-Dijuf-themengutachten.html
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RE: Selbstbehalt bei einer Vollzeitumschulung? - von p__ - 18-02-2021, 00:20

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