05-02-2021, 08:03
Bezieher von Grundsicherung erhalten ebenfalls eine einmalige Zuwendung von 150.- €.
Meine Exe bezieht Grundsicherung, obwohl sie von mir nachehelichen Unterhalt bekommt und ihr das Gericht für den Rest zum Mindestbetrag von 960.- € eine Einkommenfiktion zugerechnet hat.
Kann ich dann die 150.- € nächsten Monat vom nachehelichen Unterhalt einbehalten, weil Exe ja dann diesen Betrag vom Sozialamt bekommt?
Meine Exe bezieht Grundsicherung, obwohl sie von mir nachehelichen Unterhalt bekommt und ihr das Gericht für den Rest zum Mindestbetrag von 960.- € eine Einkommenfiktion zugerechnet hat.
Kann ich dann die 150.- € nächsten Monat vom nachehelichen Unterhalt einbehalten, weil Exe ja dann diesen Betrag vom Sozialamt bekommt?
Bibel, Jesus Sirach 8.1