25-01-2021, 21:15
Wenn die Schule so bald anfängt würde ich frühestens in zwei, höchstens in vier Jahren gegen den laufenden Unterhalt vorgehen. Allerspätestens mit dem Eintritt in eine weiterführende Schule. Und zwischendurch immer gut beobachten, ob es noch andere Gründe für ein Unterhaltsende gibt. Es könnte zum Beispiel sein, dass sie eine neue Partnerschaft eingeht, so so eng und lange wird, dass § 1579 Nr. 2 BGB trägt.