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Anstehende Scheidung
#1
Liebe Forenteilnehmer,
folgendes zu meiner Situation:
getrennt seit 11 Monaten
Ehedauer 11,5 Jahre
zwei Kinder (5 und 10), die offiziell bei Ex leben
Mein Betreuungsanteil liegt bei >40%
zahle Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
Ex war bisher noch nicht beim Anwalt da sie mit Unterhaltshöhe einverstanden ist
Scheidungsantrag steht an
 
Da bezüglich Umgang und Unterhaltshöhe eigentlich keine Differenzen bestehen, ist neben dem obligatorischen Versorgungsausgleich aus meiner Sicht eigentlich nur eine Befristung bzw. Herabsetzung des Ehegattenunterhalts zu klären.
Dies habe ich der Anwältin in dem Erstberatungsgespräch mitgeteilt. Ihre Antwort: aufgrund des Alters des Kindes und der Tatsache, dass man die Betreuungs- als auch die wirtschaftliche Situation in einigen Jahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehen kann, wird aus ihrer Erfahrung heraus ein Gericht lediglich urteilen, dass aktuell ein Unterhaltsanspruch besteht, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Befristung vornehmen. Falls meine Ex einen eigenen Anwalt nimmt, wird es auch nicht außergerichtlich im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung klappen, da der Anwalt meiner Frau einer Befristung allein schon aus Haftungsgründen nicht empfehlen würde.
Eine Befristung komme ihrer Meinung nach in meinem Fall auf alle Fälle infrage, allerdings müsse ich die Zahlungen erst mal ein paar Jahre so weiterlaufen lassen bevor ich in der Sache aktiv werde.
Meine Ex gedenkt sich für die Scheidung keinen eigenen Anwalt zu nehmen, solange ich auch keine Folgesachen anhängig mache und den Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt weiterzahle, wozu ich ja erstmal bereit bin. Anspruch auf Betreuungs-/Aufstockungsunterhalt steht ihr ja zu.
Die Anwältin macht mir eigentlich einen kompetenten Eindruck und hat > 30 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet. Ich bin mir trotzdem nicht 100%ig sicher, ob die empfohlene Vorgehensweise so richtig ist. Auf der einen Seite wäre es ja schon äußerst angenehm, die nächsten Jahre ohne anwaltliche Streitigkeiten zu verbringen. Zumal das mit den Kindern auch sehr gut zwischen uns klappt. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich schon irgendwann (zu einem realistischen Zeitpunkt) den Versuch wagen, vom Ehegattenunterhalt runterzukommen.
Wie ist eure Meinung dazu?
Und wichtig: gibt es irgendeine Formalität/ Regularie, dass man eine Befristung des Ehegattenunterhalts schon zum Scheidungszeitpunkt geltend machen bzw. protokollieren muss? Bisher gibt es keine Titel oder sonstige Vereinbarungen.
Mir geht es nicht um eine Grundsatzdiskussion, wie die Chancen stehen, ob der Ehegattenunterhalt in meinem Fall zukünftig befristet wird oder nicht, das wird letztlich vermutlich eh ein Richter entscheiden. Mir geht es darum einzuschätzen, wie die bestmögliche Vorgehensweise zum jetzigen Zeitpunkt ist.
Vorab danke für eure Antworten.
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Anstehende Scheidung - von Kailash - 25-01-2021, 15:18
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