22-01-2021, 15:42
(22-01-2021, 12:47)Arminius schrieb: Man sollte hier im Forum auch mal ehrlich als Nr. 1 aufführen, das Unterhaltsabänderungsklagen bei Mindestunterhalt schlichtweg keinen Sinn haben.
Tun wir doch. Und das *leider* praktisch immer wohlbegründet.
Im Grunde könnte man den gesamten Unterhaltsquatsch streichen und durch das bestehende Schuldrecht ersetzen. Mit Eintritt der Unterhaltspflicht dauergepfändet, darauf läufts doch sowieso raus.