Hallo Community, unlängst habe ich meiner Auskunftspflicht genügt und Unterlagen an die UVG zugesendet, die meine Einkommens- und Vermögenssituation dokumentieren.
Unter anderem würde mir wir folgt geantwortet:
" ....dass Sie als Vater gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung wird unterhaltspflichtigen Selbständigen dabei regelmäßig mindestens die Leistungs- und Zahlungsfähigkeit in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes unterstellt."
Für mich impliziert dies das es in der BRD, also in einem Staat in dem es eine Vielzahl an Selbständigen gibt die ein Erwerbsleben auf Sozialhilfeniveau führen müssen, grundsätzlich nicht interessiert wie das reale dokumentierte Einkommen ist, wie auch der Selbstbehalt für die Entscheidungsträger keinerlei Rolle spielt.
Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?
Unter anderem würde mir wir folgt geantwortet:
" ....dass Sie als Vater gegenüber Ihrem minderjährigen Kind eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung wird unterhaltspflichtigen Selbständigen dabei regelmäßig mindestens die Leistungs- und Zahlungsfähigkeit in Höhe von 100 % des jeweiligen Mindestunterhaltes unterstellt."
Für mich impliziert dies das es in der BRD, also in einem Staat in dem es eine Vielzahl an Selbständigen gibt die ein Erwerbsleben auf Sozialhilfeniveau führen müssen, grundsätzlich nicht interessiert wie das reale dokumentierte Einkommen ist, wie auch der Selbstbehalt für die Entscheidungsträger keinerlei Rolle spielt.
Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?