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Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung
#7
Hier ein kleines Update von mir, hab mich länger nicht gemeldet:

Es ist tatsächlich so, wie p___ und IPAD300 es schilderten: im Familienrecht scheint es keine Fristen zur Wiederaufnahme von ruhenden Verfahren zu geben.
Entweder der Antragsteller oder der Antragsgegner (wie jetzt in meinem Fall) initiiert die Wiederaufnahme.
Ob das Gericht das in der Praxis von sich aus macht, weiß ich nicht. Letzteres ist für mich allerdings zumindest momentan nicht von Relevanz.

Kleine Randnotiz:
Wie berichtet, hat die Anwältin der Mutter mit Krallen und Zähnen versucht den fingierten
Stalkingvorwurf voll auszuschlachten. Die Angelegenheit wurde von der StA völlig zurecht ad acta gelegt,
aber natürlich tut die gegnerische Anwältin so, als sei ich nur durch einen blöden Zufall nicht
zur Rechenschaft gezogen worden und der Ausgang somit unrechtmäßig.
Die gespielte Empörtheit der Gegenseite ist so offenkundig, aber wie üblich stört sich das
Gericht nicht an der Niveaulosigkeit der gegen Väter hetzenden Mütter und Anwältinnen.

Anmerken wollte ich ebenfalls, wie wenig Ehrgeiz die Polizei + StA in der Aufklärung des Vorwurfs aufgebracht haben. Ich habe mir zwei mal Akteneinsicht verschafft. Die "Stalking" -Akte ist recht dick, aber im Grunde genommen besteht sie hauptsächlich aus sich wiederholenden Behördenformularen, die Personendaten enthalten.
Theoretisch hätte man so viele Wege ausschöpfen können, um zu versuchen mich in die Enge zu treiben, man hat aber in einem Zeitraum von nahezu einem Jahr nichts - wirklich nichts - versucht, um ergebnisorientiert zu ermitteln.
Alles was die Gegenseite mit dem "Nachstellungsvorwurf" erreichen konnte, war, den Sorgerechtsfall am FamGer um ein Jahr zu verschleppen.
Im Übrigen habe ich es vorgezogen mich zu den Vorwürfen gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht zu äußern. Lediglich im parallel ruhendem/laufendem FamGer Verfahren habe ich mich zu den Vorwürfen proaktiv schriftlich geäußert.
Meine Einlassung wurde dann in die Stalking Akte aufgenommen, was sich allerdings aufgrund einer überzeugenden Darstellung garantiert entlastend auswirkte.

@Austriake
Ich schätze deine Beiträge sehr und habe schon so manches von dir gelernt.
Du bist informiert und gibts immer gute Ratschläge. Vor allem hast du eine gesunde Grundhaltung
hinsichtlich des ganzen Schweinesystems. Du hast völlig zurecht erkannt, dass wenn man gegenüber seiner Ex und ihren Gespielinnen als berechenbarer Pudel auftritt, man niemals Vernunft, Einsicht oder Kompromissbereitschaft erntet. Es hat einen Grund, warum türkische oder arabische Frauen tendenziell eher Skrupel davor haben den letzten Rest Anstand und Ehre über Bord zu werfen. Sie neigen weniger zu solchen abartigen Tabubrüchen, wie dem Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes oder dem fingierten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Sie wissen, dass ihre Ex-Männer leidensfähig und bereit sind unangenehme Konsequenzen für sich über viele Jahre hinter Gittern hinweg zu ertragen. Wehrfähigkeit und Wehrbereitschaft schreckt ab - das gilt auch für kindesbesitzende Mütter. Da das nicht zeitgeistkonform ist und die hier sozialisierten Männer
es mit sich machen lassen, haben wir zugelassen, dass wir hier solch ein väterverachtendes und letztlich kinderunfreundliches Klima haben.
Ich glaube, aus dem Inneren wird sich das nicht mehr lösen - wenn dann frühestens erst in 25 Jahren, wenn die Bevölkerungsstruktur hier ganz auf den Kopf gestellt wurde.
Es bleibt eher die Hoffnung, dass positive Einflüsse und Entwicklungen aus unseren Nachbarländern so heftig auf uns überschwappen, dass das hiesige System einfach keinen Ausweg sieht und sich einfach beugt. 

Last but not least:
Dass das GSR wertlos ist, sehe ich überhaupt nicht so. Alleine schon wenn die alte vor den Bus läuft oder in die Klapse muss, wäre die Erlangung für mich Gold wert.
Wenn ich das GSR nicht hab, kommt das Kind in solch einem Fall garantiert zu den mütterlichen Großeltern oder noch schlimmer in eine Pflegefamilie. 
Auch könnte ich die Dokumentation der Kita zur Entwicklung meines Kindes einfordern.
Da gibt es noch zahlreiche andere Beispiele, die überzeugend veranschaulichen, warum es sich lohnt Anträge zu stellen.
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Nachrichten in diesem Thema
@Austriake - von Voldemort - 14-01-2021, 11:42
RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - von DamnatioAdBestias - 17-07-2021, 14:39

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