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Kindesunterhalt und Ausbildung
#31
Unterhaltsvorschuss seit 1.1. bis zum 6. Geburtstag: 174 Euro, bis zum 12. Geburtstag 232 Euro, bis zum 18. Geburtstag: 293 Euro. Bei 200 EUR Zahlbetrag ist die Unterhaltsvorschusskasse somit klagebefugt. Sie wäre es nicht, wenn du Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen könntest.

Als Arbeitsloser sieht deine Situation weiter schlechter aus wie in Ausbildung befindlich. Als Arbeitsloser den Mangelfall anerkannt zu bekommen ist unwahrscheinlich. Man wird dann von dir massenhaft Bewerbungen fordern, du hättest dich intensiv um eine neue Stelle zu bemühen. Das kann kein Mensch, in der Folge wirst du Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen verurteilt.

Das betrifft auch die Zeit der Arbeitslosigkeit bis zu einem Ausbildungsbeginn. Auch dafür hättest du Bemühungen nachzuweisen, wenigstens eine Aushilfstätigkeit auszuüben. Es kommt nicht darauf an, wie realistisch das ist, sondern ob du nachweisen kannst, dass du es massenhaft versuchst hast.
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Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:19
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:45
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