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Kindesunterhalt und Ausbildung
#22
Der zweite verlinkte Fall ist beispielsweise für dich irrelevant, wenn es bei dir um ein minderjähriges Kind geht. Tut es das? Denn die liegen in der Rangfolge ganz vorne und dafür gibts auch den Spezialparagrafen §1603 Abs. 2 BGB. Die Entscheidung drehte sich aber um ein volljähriges Kind. Das ist ein Riesenunterschied.

Auch wenn das Arbeitsamt eine Umschulung finanziert, so ist dies kein Beweis dafür, dass der Betreffende in seinem alten Beruf keinen Job mehr finden könnte. In deinem Alter wird die Gegenseite (Unterhaltsvorschusskasse) argumentieren, weder würde dir nach 25 Jahren Arbeitsleben noch eine Unterhaltsbefreiung wegen einer Ausbildung zustehen noch würde das noch grundlegende Verbesserungen deiner Jobsituation bringen. Der Pflichtige könne sich jederzeit noch in diesem höheren Alter ausbilden lassen, aber der Unterhaltsberechtigte müsste es nicht hinnehmen, deswegen auf Unterhalt zu verzichten. Schafft der Pflichtige es nicht, trotzdem zu zahlen, dann hätte der Pflichtige vielfältige Bewerbungsbemühungen vorzulegen (30 "ernsthafte" Bewerbungen pro Monat in grossem Radius) um bald wieder in Lohn und Brot zu kommen und Unterhalt zu bezahlen. Austriake sagte ohne weitere Erklärungen nichts anderes.

Das muss nicht so kommen, aber du musst es als ein mögliches Szenario in deine Entscheidungen einpreisen. In deinem fortgeschrittenen Alter schätze ich das Risiko, trotzdem zu Unterhalt verurteilt zu werden aber auf über 50%.

Vielleicht gibt es Kompromisse. Vielleicht kannst du Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlen und dich mit der Mutter verständigen, dass die keine Beistandschaft und keine weiteren Forderungen stellt. Damit wäre der Staat draussen.
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Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:19
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 16:45
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 11-01-2021, 20:10
RE: Kindesunterhalt und Ausbildung - von Splash - 12-01-2021, 15:24
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