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Aufrechnungsersuchen
#30
(20-12-2020, 01:43)IPAD3000 schrieb: Siehe hier...

Da sieht man schön, was das Problem ist: Google. Sucht man mit entsprechenden Stichworten, wird man zugeworfen mit Anwaltsseiten, die immer nur anfüttern, wenig begründen, Brauchbarkeit vortäuschen aber nicht erfüllen. Klar, man soll ja den Anwalt bezahlen. Die spammen mit SEO alles zu und Goggle reibt sich erfreut die Hände, denn sie schalten auch fleissig Werbeanzeigen. Das ist mir nicht nur bei familienrechtlichen Themen aufgefallen. In einem anderen Bereich in dem ich aktiv bin kommen seit Jahren nur noch weitgehen automatisch generierte Inhalte (und zwar Schrott) mit einer Breitseite, die überhaupt keinen Raum mehr für anderes lässt.

Früher kamen auch andere, weniger SEO optimierte Seiten mit wesentlich mehr Informationen nach vorne. Heute muss man die wie in Anfangszeiten des Internets wieder als Lesezeichen speichern wenn gefunden, damit sie einem nicht wieder gleich entgleiten.

Also nochmal Verjährung. Die Ausdehnung der Hemmung auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes wurde erst mit Wirkung vom 1.1.2010 eingeführt, nämlich durch Änderung von § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB im Zuge der ständigen Myriaden von Unterhaltshöhen- und Dauermaximierungen sowie maximalen Verknechtung von Menschen, die kein Geld mehr haben. Zunächst also ist drauf zu achten, wann der Anwalt seine Seite geschrieben hat und ob sie auf dem Stand der Zeit ist. Viele schaffen es nicht einmal ein Datum über ihren Schmu zu schreiben, aber teure SEOs werden gekauft...

Das bedeutet, dass die Verjährungsfrist nun mit dem 21. Geburtstag erst zu laufen beginnt. Somit tritt eine Verjährung frühestens mit dem 24. Geburtstag ein. Natürlich kann sie weiterhin durch Mahnbescheid o.ä. beliebig oft nach hinten geschoben werden. Im Grunde ist es sehr einfach, den Verjährungstatbestand überhaupt nie eintreten zu lassen.

Und nun gibts Sonderfälle, die die Anwälte ebenfalls verschweigen. Beispiel: Die Hemmung der Verjährung nach § 207 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BGB kommt nämlich nicht in Betracht, wenn die Unterhaltsforderungen auf einen Rechtsnachfolger übergegangen sind, zum Beispiel auf einen Sozialleistungsträger.

Und so geht es weiter. Man kann da recht lange alle Möglichkeiten ausschreiten.
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Aufrechnungsersuchen - von Gast1969 - 18-12-2020, 20:49
RE: Aufrechnungsersuchen - von p__ - 18-12-2020, 21:49
RE: Aufrechnungsersuchen - von IPAD3000 - 19-12-2020, 01:23
RE: Aufrechnungsersuchen - von Gast1969 - 19-12-2020, 03:34
RE: Aufrechnungsersuchen - von IPAD3000 - 19-12-2020, 04:49
RE: Aufrechnungsersuchen - von Arminius - 19-12-2020, 13:17
RE: Aufrechnungsersuchen - von IPAD3000 - 19-12-2020, 20:38
RE: Aufrechnungsersuchen - von Arminius - 19-12-2020, 20:47
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RE: Aufrechnungsersuchen - von p__ - 19-12-2020, 11:35
RE: Aufrechnungsersuchen - von Gast1969 - 19-12-2020, 15:01
RE: Aufrechnungsersuchen - von p__ - 19-12-2020, 16:10
RE: Aufrechnungsersuchen - von Gast1969 - 19-12-2020, 18:06
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RE: Aufrechnungsersuchen - von Gast1969 - 22-12-2020, 06:17
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