19-12-2020, 20:23
(19-12-2020, 20:05)p__ schrieb: Der helle Wahnsinn. Darüber solltest du mal die ganze Geschichte schreiben. Aber bei §170 StGB scheinen sie überdurchschnittlich oft hohl zu drehen.
Werde ich noch ! Sobald die Sache durch ist werde ich evtl. meine Unterlagen freigeben f. die die noch an den Rechtsstaat glauben. Die Staatsanwaltschaft konnte ja nicht die vierte Anklage auch noch verlieren.
Mir ist auch kein Fall bekannt wo einer so viele Anklagen hatte ohne Bewährungsauflagen oder Zahlungen...§153a ect...
Bei Verfahren Nr 1 bin ich in der Gerichtssaal gestürmt und habe gebrüllt :"Bei mir gibt es keine Einstellung des Verfahrens!"...Ihr hättet mal das Gesicht des Richters sehen sollen...mit sowas kommen die gar nicht klar!
Allerdings habe ich auch mehrere Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung hinter mir...habe immer Sonderrabatt bekommen...Jetzt ist Ruhe !
Bei mir ist aber auch vieles Schief gelaufen...