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Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich?
#1
Hallo Väter,

meine Ex hat einen Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht für unser dreijähriges Kind gestellt.
Das Kind lebt bei ihr und sie weiß, dass ich selbigen Antrag jederzeit selbst einreichen wollte.

In ihrem Antrag geht es hauptsächlich darum, dass sie einen Umgangspfleger beantragt und auf keinen Fall den bisherigen kümmerlichen Umgangsrahmen für mich ausweiten will.
Dem an mich persönlich adressierten Antrag ist ein Deckblatt des Richters angefügt. Er läßt mich wissen, dass ich 10 Tage Zeit habe, um auf den Antrag zu antworten.

Mein Problem ist, ich war jetzt zu lange nicht an meinem Briefkasten!!!!

Der Wisch kam vor 9 Tagen als Einwurfeinschreiben, ich habe ihn erst heute aus dem Briefkasten gefischt. Morgen läuft die Frist ab.
Bis morgen kriege ich keine gescheite Antragserwiderung hin! Dann ist WE, dann sollte die Zeit zum Schreiben eigentlich ausreichen.

Wie am besten verfahren wg. der Fristverstreichung?
Soll ich morgen eine kurze Antragserwiderung per Fax schicken mit dem Hinweis, dass ich die dazugehörige Begründung zeitnah nachreiche?
Oder setze ich mich damit in die Nesseln?
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Nachrichten in diesem Thema
Frist vom Gericht - Fristsetzung - Grobe Orientierung oder wortwörtlich? - von Siggi_Sorglos - 17-12-2020, 22:18

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