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Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht)
#17
"sind keine Schulden aufgelaufen"
war bei mir auch der Fall Wink
Nach zwei Jahren sind die Geldantreiber wach geworden. Nach vier hat UVK sogar Titelteilausfertigung bekommen.
Er wird für alle Jahren ohne Titel beweisen müssen, dass er nie mehr als 200 EUR zahlen konnte.
Dies ist aber nur jetzt der Fall oder verstehe ich etwas falsch?
Wie lange läuft die Trennung?
Wie hoch war das Einkommen vor der Arbeitslosigkeit?
Kind 2 Jahre alt... heißt doch es steht der Mutter noch Betreuungsunterhalt zu
Wenn er früher um 1.500 oder weniger verdient hat, dann sind wohl keine Schulden aufgelaufen. Sonst doch, aber die Rechnung kommt später.
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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RE: Fragebogen Jobcenter (Prüfung der Unterhaltspflicht) - von Zahlesel_RUS - 30-11-2020, 23:24

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