Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#74
Ich drücke immer "neue Beiträge ansehen". Sehe also diesen. Dann sehe ich: "Oh. Der Thread ist älter". Also lese ich mal den Anfang der Geschichte durch....Danach Seite 2. Seite 3 überflogen usw. Drama, Lügen der Ex. Voll aufmunitioniert. Hat alles getan, Dir das Kind zu entziehen. Unfähiger Richter. Eigener Anwalt taugte auch nichts. Der Versuch vieler Ratschläge im Forum. Leider doch wieder ein (fast) vorhersehbares Ende. Kein Umgang - seit 4 Jahren.

Heute Dein neuer Post. Immer wieder schön zu hören, wie etwas verlaufen ist. Danke dafür, übrigens! Macht nicht Jeder.

Erster Satz. "Mir geht es emotional wieder besser" . Übersetzung: " Mir geht es besser, aber noch nicht gut."

Nach dieser Ochsentour, permanentem Beschuss und psychisch als auch finanziell existenzbedrohenden Nummer, die Du der Ex, Anwälten und Richtern zu verdanken hast, die Frage der Ex nach einer Unterschrift.

Sodann hast Du Dich wieder mit der Sachlage beschäftigt. Soll ich die Unterschrift leisten? Was wäre das Beste für das Kind? Welche Schule soll es nehmen? Kann man mir das Sorgerecht entziehen?

Die Infos kommen mit Sicherheit ausschließlich von Seiten der Ex. Wahrscheinlich mehr dummes manipulatives Gerede drumherum, als objektive Betrachtungsweise und ausnahmsweise auch mal mit Wahrheitsgehalt.

Du bist wieder mitten drin.... Weil man Dich jetzt gerade aktuell braucht. Für eine Unterschrift.

Gegenfrage und ich gebe die Antwort direkt dazu:

1. Konntest Du denn das Sorgerecht überhaupt "leben"? Du hattest ja nicht mal Umgang. Antwort: Nein
2. Würde Deine Meinung und Neigung zur Schule B zählen bei der Mutter? Würde sie abwägen? Antwort: Nein
3. Geht es Dir aktuell immer noch gut oder genauso gut wie gestern, als die Anfrage noch nicht da war? Antwort: Nein. Denn Du musst Dich wieder damit auseinandersetzen

Ich kann nur sagen, was ich machen würde und dies unter maximalem Selbstschutz, denn das ist das was blieb. Sonst nichts. Außer Kosten, Ärger und Kindesentzug.

Liebe sogenannte Mutter,

durch Dein Zutun habe ich keinen Umgang mit unserem gemeinsamen Kind. Du wolltest die alleinige Verantwortung. Du hast sie. Bei Fragen hilft Dir Dein Anwalt. Von mir benötigte Unterschriften wird es nicht geben. Ich kann solche Fragen nicht ausreichend beantworten. Ich habe keinen Kontakt zu unserem Kind, somit kann ich keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen. Das Problem ist von Dir alleine zu lösen.
Weitere E-Mails oder Anfragen per Whatsapp und Co werden nicht mehr beantwortet.

Mit angemessenen Grüßen


Warum das? Weil Du nun leider zu entsorgten Vätern gehörst. Kind entfremdet. Kein Umgang und das dauerhaft. Wieso noch einen Gedanken an den Entzug des Sorgerechtes verschwenden? Schlimm genug, dass Du zahlen musst. Das lässt sich nicht ändern, aber alles Andere schon. Nämlich die ständige Erinnerung an diese Terroristin. Also gilt: Abgrenzung.

Bei einem "Nein" würdest du sowieso das Sorgerecht verlieren. Sie Schreiberei geht wieder los und du würdest wohl ebenfalls wieder zum Anwalt laufen. Neue Kosten. Kein vernünftiges Ergebnis.

Also soll sie rennen und sich mühen. Sie hat es nicht anders verdient. Soll sie ins Schwitzen kommen, denn es geht bei der Schule um einen Termin. Und der wackelt, wenn sie zuerst das Gericht bemühen muss. Pech gehabt.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von Nappo - 24-04-2023, 09:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Strafanzeigen gegen KM, Aussichten auf alleinige Sorgerecht Zahlesel_RUS 27 17.251 30-03-2019, 00:44
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste