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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#24
Noch ein kleines Beispiel. Diesmal vom OLG.

Ich habe den ordnungsführenden Richter (Abteilungsleiter) wegen Absprachen mit dem Umgangspfleger für befangen erklärt.

Als der zweite Familienrichter die Befangenheit prüfen wollte, habe ich alle Richter für befangen erklärt, weil der Abteilungsleiter sozusagen aufgrund interner Zuständigkeit sozusagen eine Retoukutsche fahren könnte bspw. bei der Vertretungsplanung oder ähnliches. Außerdem habe ich weitere Gründe angeführt, warum dieser zweite Richter befangen ist. -- Sand im Getriebe. 

Naja das wurde dann von einem dritten Richter abgelehnt.

Jetzt war der zweite Richter wieder an der Rehe und hat den Abteilungsleiter für unbefangen erklärt. Dagegen habe ich beim OLG beschwerde eingereicht.

Erst hat das OLG versucht das über Formalgründe abzuweisen. Als das nicht klappte habe ich 2! Tage später die Ablehnung des Befangenheitsverfahrens bekommen und !on Top! hat das OLG kurzerhand ein zweites Verfahren auf gemacht, weil ich alle Richter für befangen erklärt habe.

Dieses zweite Verfahren gehört aber zum dritten Richter, wo ich ja keinen Beschwerde erhoben habe. 

Jedenfalls soll ich jetzt die Kosten für 2 Beschwerdeverfahren beim OLG übernehmen, obwohl ich nur gegen eines Beschwerde erhoben habe. Das mach mir Arbeit und kostet Geld.

Väter werden von allen Seiten solange gepiesakt, bis sie freiwillig gehen und dann heißt es: "Der ist abgehauen und hat Mutter mit Kind sitzen lassen." 

Klar kannst Du Sand ins Getriebe geben. Das hat aber auch Risiken.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von Alles-durch - 31-03-2021, 13:37

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