17-11-2020, 09:17
Das OLG Frankfurt sagt eindeutig, dass es wegen Corona zu keiner Einschränkung des Umgang kommen darf. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für enge Familienangehörige, welche denklogisch auch in unterschiedliche Haushalten leben können. Demzufolge kann von Tourismus udgl. auch keine Rede sein. Möglicherweise ist das den Polizeibeamten egal, aber das spiegelt schliesslich nur die Realität wider, das dem Massnahmenstaat die eigenen Gesetze und Urteile egal sind. Mit dem Restrisiko muss man dann wohl leben.