09-11-2020, 09:45
Da nach persönlichen Erfahrungen mit dem §1375 BGB Verwirkung Unterhalt gefragt wurde:
In aller Regel nehmen die Richter an, dass alles, was vor dem Trennungszeitpunkt getan wurde, einvernehmlich war. Ich habe vor einem Oberlandesgericht nachgewiesen, dass mich meine Frau in den letzten Jahren vor der Trennung um mindestens 60.000 Euro betrogen hat. Kommentar der vorsitzenden Richters: "haben Sie ihre Frau, nachdem Sie den Betrug bemerkt haben, sogleich aus dem Haus geworfen? Nein? Dann nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden waren".
Wenn deine Frau nicht gerade mit dem Messer auf dich losgegangen ist oder so etwas in dieser Art, dann ist der §1375 BGB nicht relevant.
In aller Regel nehmen die Richter an, dass alles, was vor dem Trennungszeitpunkt getan wurde, einvernehmlich war. Ich habe vor einem Oberlandesgericht nachgewiesen, dass mich meine Frau in den letzten Jahren vor der Trennung um mindestens 60.000 Euro betrogen hat. Kommentar der vorsitzenden Richters: "haben Sie ihre Frau, nachdem Sie den Betrug bemerkt haben, sogleich aus dem Haus geworfen? Nein? Dann nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden waren".
Wenn deine Frau nicht gerade mit dem Messer auf dich losgegangen ist oder so etwas in dieser Art, dann ist der §1375 BGB nicht relevant.
Bibel, Jesus Sirach 8.1