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Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden
#12
Altschulden:
Das JA hatte sich 2013 geweigert, weiterhin meine vorgelegten Bewerbungsbemühungen zu akzeptieren.
Es gab für Forderungen aus 2012/2013 eine Vollstreckungsandrohung (trotz fehlender Leistungsfähigkeit), die ich per Ratenzahlungsvereinbarung verhindern konnte, um nicht eine Klage zu riskieren.
Seitdem gab es keine Vollstreckungsandrohung mehr. Ich zahle bis heute diese Raten zurück.
... Habe gerade nachgesehen, es ist längst eine Überzahlung eingetreten ... Forderung 2.136 € aus 07/2013 bei einer Rate von 15 € ...
Ich stelle die Ratenzahlung ab sofort also ein, mal sehen, was passiert.

Aber zurück zum Ursprungsthema.
Künftiger Nettoverdienst wäre 1.900 €.
Davon würde dann genau was abgezogen ?
Mindestens 395 € laufender Unterhalt + Pfändung der aufgelaufenen Beträge aus dem Titel ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Beruflicher Wiedereinstieg u. Unterhaltsschulden - von Pistachio 00 - 16-08-2020, 12:40

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