14-08-2020, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2020, 00:54 von Zahlesel_RUS.)
ich habe einen Antrag wegen Titelherausgabe gegen JC gestellt im Februar, im April Antwort geht nicht ohne Anwalt.
Dann versucht "Verfahren der einstweiligen Anordnung" daraus zu machen um ohne Anwalt durchzukommen.
Und diese Woche wieder ein NEIN bekommen SCHWEINE
Geärgert habe ich die Richterin schon, wenn ich Bock habe, dann gibt es eine Beschwerde mit dem Fragezeichen:
(4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht
1. im Verfahren der einstweiligen Anordnung,
https://dejure.org/gesetze/FamFG/114.html
gibt es eine Richtlinie, was unter "einstweiligen Anordnung" zu verstehen sein soll?
Dann versucht "Verfahren der einstweiligen Anordnung" daraus zu machen um ohne Anwalt durchzukommen.
Und diese Woche wieder ein NEIN bekommen SCHWEINE
Geärgert habe ich die Richterin schon, wenn ich Bock habe, dann gibt es eine Beschwerde mit dem Fragezeichen:
(4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht
1. im Verfahren der einstweiligen Anordnung,
https://dejure.org/gesetze/FamFG/114.html
gibt es eine Richtlinie, was unter "einstweiligen Anordnung" zu verstehen sein soll?
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