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Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung
#6
(15-07-2020, 17:02)RunningMan schrieb: Einfach alles schwärzen.
Außer dem Wort Arbeitsvertrag und dem Passus dass es eine Vollzeittätigkeit ist und dem Passus mit der Verschwiegenheitsplicht.

Haben zwar bei mir auch gemotzt aber nachdem ich die Rechtsgrundlage wissen wollte war Ruhe

Eine Möglichkeit. Doch allein das Wort „Arbeitsvertrag“ in Verbindung mit der Angabe des Arbeitgebers unterliegt ganz spitzfindig gedacht, der Stillschweigevereinbarung, welche sich in jedem handelsüblichen Arbeitsvertrag wiederfindet. Denn daraus lässt sich schließen, dass es a) eine vertragliche Verbindung zw. diesen Parteien gibt, b) dass es sich hier nicht um einen Angestelltenvertrag, Arbeitnehmerüberlassungvertrag, o.ä. handelt.

Die Justiz hat uns aktuell deutlich aufgezeigt, dass ein Gesetz über verschärfte Ordnungsmittel bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung allein durch einen winzigen Formfehler nichtig sein kann. 

Natürlich überspitze ich das Thema jetzt. Aber wenn ein Familien-Gerichtsverfahren rechtshängig wird, muss alles vorgelegt werden, was der Richter so haben will. Hier zieht die Begründung, das Verfahren am FG nicht öffentlich sind, deshalb die Vorlage des Arbeitsvertrages nicht gegen die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen verstoßen kann. Selbstverständlich wissen wir alle, dass die Exen zu gern gegen diese Nicht-Öffentlichkeit verstoßen, sie den Vertrag bei Facebook gar posten wird, wenn es ihr nur irgendwie dienlich ist. Sei es auch nur, um den Leumund des Ex indirekt in den Schmutz zu ziehen.
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RE: Wie vorgehen bei der Unterhaltsberechnung - von IPAD3000 - 15-07-2020, 17:21

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