15-07-2020, 11:24
(15-07-2020, 10:08)CheGuevara schrieb: Eine Erledigt-Erklärung beinhaltet doch die Feststellung, dass nichts mehr geschuldet wird.
Ja, aber diese Erklärung muss gegenüber dem Schuldner abgegeben werden. Hier wurde diese jedoch NUR dem Amt erklärt. Die Kopie dann an den Vater weitergeleitet. Eine Kopie einer nicht an mich selbst abgegebenen Erklärung reicht für die nächste Corona-Welle zum Abwischen des Allerwertesten aus. Ist lediglich ein Indiz, die Tochter könne es so meinen. Keine Garantie dafür, dass sie es sich anders überlegt. Ein Gang zum Anwalt und der oder die hebelt diese Willenserklärung mit Begründung der geistigen Umnachtung der Tochter wieder aus.