20-06-2020, 20:16
(20-06-2020, 17:55)p__ schrieb: Erstmal gilt deutsches Recht.
Jedenfalls vor einigen Jahren gab es in Italien keinen Betreuungsunterhalt. Wenn sie wegzieht, bekommt sie nur Kindesunterhalt. Kann aber sein, dass da auch Italien mittlerweile was eingeführt wurde.
Antworte, dass du gerne bereit bist, die Vaterschaftsanerkennung nach der Geburt zu unterzeichnen, aber vorher einen Vaterschaftstest machen möchstest, den du bezahlst. Und dass sie dir erklären sollen, wie die Umgangspflicht mit einem ungeborenen Kind aussehen soll.
Habe mich schnell über eine Hotline schlau gemacht, nach dem Betreuungsunterhalt allerdings nicht gefragt. Auskunft ist: So lange sie hier lebt, deutsches Recht. Sollte sie nach Italien ziehen, dortiges. Sie selbst kann gar keine Entschädigung einfordern. Aber das Kind, sobald volljährig, falls es samt Staatsbürgerschaft in Italien leben sollte und auch dann, falls es erst kürzlich in Italien wohnt. Titel werden problemlos im europäischen Ausland vollstreckt. Bezifferung für Schäden durch abwesenden Vater orientiert sich an der Halbwaisenrente. Durchschnittlich 80- 90 Mil für 18 Jahre.
Wenn sie mir also so richtig eine reinwürgen will- bleibt sie mit dem Kind erstmal hier, weil der UH hier erträglicher ist und lässt das Kind dann mit 18 von Italien aus die Entschädigung titulieren. Anzunehmen, dass sie das nicht weiß oder dem Kind da nicht nen Floh ins Ohr setzen wird, wäre wohl naiv..
Auf gut deutsch- finanziell bin ich ruiniert.
Das mit dem Umgang fürs Ungeborene habe ich schon parallel in den PC eingetippt.
Und jetzt wird auch der Hinweis auf den Vaterschaftstest folgen.
Danke!