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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#18
(19-06-2020, 12:26)p__ schrieb:
(19-06-2020, 11:30)Arrico schrieb: Muss sie denn gar nicht wieder arbeiten, wenn sie nicht will?

Doch, nach drei Jahren. Betreuungsunterhalt läuft drei Jahre voll ab Geburt, da muss sie nicht arbeiten. Tut sie es doch, wird nur die Hälfte ihres Einkommens angerechnet, aber bei den Betreuungskosten zahlst du dafür voll mit.

Nach drei Jahre ist sie gehalten, wenigstens Teilzeit zu arbeiten. Deine Unterhaltspflicht beschränkt sich dann aufs den Betrag zwischen ihrem Einkommen jetzt und ihrem Einkommen vor Geburt. Sollte sie besonderen Betreuungsbedarf für das Kind glaubhaft machen, kann die volle Unterhaltspflicht auch sehr viel länger dauern.

Dein Selbstbehalt für Betreuungsunterhalt liegt bei 1280 EUR und der Anspruch ist auf 3/7 deines Nettoeinkommens begrenzt.

Um was es der Dame geht, spielt ab dem Moment keine Rolle mehr, in dem das Jugendamt beginnt, sich um den Unterhalt zu kümmern. Selbst wenn sie gar keine finanziellen Interessen hätte und der irren Vorstellung anhängt, dich über ihren fundamentalen Betrug an sich zu binden, würde das spätestens mit deiner eindeutigen Weigerung enden, da mitzuspielen. "Dann soll er wenigstens zahlen, das Schwein" ist dann die typische Fortsetzung. Da wird sie im Moment noch hoffen und vielleicht denken, warten wir mal bis das Kind da ist, aber spätestens dann wirds Schluss mit lieb spielen sein. Auf dieses Szenario solltest du dich vorbereiten, geistig und finanziell.

Zitat:Vielleicht bin ich das, aber mir wären 90.000 bar auf die Kralle lieber als häppchenweise größere Stückchen vom Kuchen

Es geht aber nicht, nicht mal freiwillig. Es gibt keine Veränderung beim Kindesunterhalt nach §1612 BGB ("Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren") ff. durch eine Einmalzahlung im deutschen Recht. Und wenn sie sagt "okay", dann wird das bei jedem Antrag auf eine Sozialleistung zwangsweise enden. Es gibt ein paar aufwendig konstruiert Szenarien, in denen man so etwas indirekt konstruieren kann, aber -sorry- das ist nicht deine Liga, nicht mal annähernd. Das sind Dinge wie Wohnung kaufen und mietfrei wohnen lassen oder so viel Geld geben, dass die Kapitalerträge höher sind wie der Unterhaltsanspruch.


Danke dir! Sehr informativ! 
Und da brauchst du dich nicht annähernd zu entschuldigen, ich kenne meine finanzielle Liga haha! Sowas ist in der Tat nicht der Überlegung Wert in meinem Fall... Bis 140.000 maximal meinte die Bank, wären sie mit einem Kredit einverstanden, und das auch nur, weil ich Eigentum habe^^. Für höhere Kredite bin ich schlicht zu alt. 
Also blöd gesagt wird ihr Einkommen bei den Betreuungskosten nur zur Hälfte und meins voll angerechnet? Auch falls sie einen Krippenplatz bekäme und nach 6 Monaten wieder voll arbeiten gehen würde? 

"Das Schwein" bin ich allerdings jetzt schon, wo immer sie Freunde oder Verwandte von mir trifft. Vielleicht ist das wenigstens ein Hoffnungsschimmer, dass sie sich schon damit abgefunden hat, dass ich definitiv nicht mehr zu ihr zurück gehen werde und doch nicht noch so ganz dicke Dinger kommen werden? Oder meinst du das ist erst durch, wenn das Kind auf der Welt ist?
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 19-06-2020, 12:40

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