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Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt
#13
(19-06-2020, 11:06)netlover schrieb: oh shit frau schmitt....

entweder du machst dich teil-selbständig und machst diesbezüglich beim AG was aus....deine alte bekommt noch wohngeld, h4 + 1240 unterhalt (?), KU, 50 % KIGE...allah...was hast du gemacht...

Teilselbstständig? Als Polizist... Himmelarsch das kann ich vergessen! Als was denn auch? 
Meine Ex arbeitet ja momentan... Ich hoffe nicht, dass sie H4 brauchen wird! Aber leck fett so viel Geld! Ich dachte, es läuft mehr oder weniger nach der Düsseldorfer Tabelle und ich bin im schlimmsten Fall für die nächsten 25 Jahre bis zu 500 Euro los im Monat. Muss sie denn gar nicht wieder arbeiten, wenn sie nicht will? Irgendwann wird man ihr doch sagen Kind ist jetzt so und so groß Arbeiten ist keine Zumutung mehr?!

(19-06-2020, 11:23)netlover schrieb: hast recht...erst im vorletzten beitrag gelesen, daß beamter...

aber...vielleicht stellt sich arrico doch gut mit mama....das würde viel geld sparen...evtl. größere wohnung, um diesen kosten aus dem
weg zu gehen...

Du warst schneller! Ich habe hier noch meine Probleme mit dem Forum. Größere Wohnung- auch keine gute Idee. Meine ist Eigentum. Gut stellen mit "Mama"? Ich schätze das ginge nur, wenn ich zu ihr zurück gehen würde. Und das ist ausgeschlossen für mich.

Warum sollte sie das machen? Ihr stehen regelmässig Neuberechnungen zu, komplette Auskunft über dich, Mehrbedarf, Sonderbedarf, Erstausstattung und nicht zuletzt Unterhalt für sich selber. Das ganze Kindesunterhaltszeug regelt das Jugendamt für sie - kostenfrei, prompt und auf absolute Unterhaltsmaximierung verpflichtet.

Eine Konstruktion wie du dir sie vorstellst müsste mit einer Erfüllungsübernahme durch sie begleitet werden, um wenigstens die Hoffnung auf Gültigkeit zu bekommen. Das hat nur Nachteile für sie.

Auch die Vaterschaftsanerkennung steht ihr zu. Darauf zu verzichten wäre noch viel nachteiliger. Die rechtliche Vaterschaft ist der Schlüssel zu deiner Schatztruhe und deinem Leben. Erbberechtigung, die Auskunftsrechte, die nicht brechbare offizielle Verbindung...

(19-06-2020, 11:06)netlover schrieb: entweder du machst dich teil-selbständig

Das ist doch alles Phantasie. Mit 49 aus dem Beamtenstatus raus, selbstständig machen, Doppelgänger zum Test schicken... nichts davon ist in dieser Situation realistisch.
[/quote]

Danke für die ehrliche Einschätzung. Vielleicht bin ich das, aber mir wären 90.000 bar auf die Kralle lieber als häppchenweise größere Stückchen vom Kuchen. Mit so einem Betrag kann man ja wirklich was anfangen... deswegen eben auch mein Gefühl, dass es ihr gar nicht so sehr ums Geld geht sondern darum, dass sie mich hat oder weil sie mich nicht haben kann etwas gegen mich in der Hand. Aber wer weiß, vielleicht nehme ich mich da doch zu wichtig und sie plant auf lange Sicht
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RE: Vater wider Willen/ Hilfe vom Jugendamt - von Arrico - 19-06-2020, 11:30

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