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Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten?
#6
(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Das klingt eigentlich vielversprechend. Inwiefern sind Auskunftanfragen ausgeblieben - ich dachte, das Jugendamt lässt die KM alle zwei Jahre nach dem Gehalt fragen?

Das Recht dazu hätten sie, aber wenn die Zahlungen regelmäßig eintreffen, scheinen manche JAs zu faul zu sein, um tatsächlich nachzufragen. Immerhin ist das jedesmal mit erheblicher Arbeit verbunden.

Ausnahmsweise hat hier Faulheit einen positiven Effekt.

(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Wie sieht ein dynamischer Titel konkret aus,

"Der Vater verpflichtet sich, Kindesunterhalt in Höhe von xxx% (oder Stufe X - beides ist möglich) der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen."

Jedesmal, wenn der Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle für Deinen Prozentsatz oder Deine Stufe sich ändert, mußt Du die Zahlung angleichen. Manche JAs informieren Dich über die bevorstehende Änderung und schreiben Dir den zukünftig zu zahlenden Betrag.

(08-06-2020, 22:25)BlauerWolf schrieb: Wäre im Fall zukünftiger größerer Gehaltssprünge ein dynamischer Titel die bessere Wahl? Hier müsste ich doch genauso darauf hoffen, dass die KM nicht alle zwei Jahre anfragt?

Um einen dynamischen Titel kommst Du sowieso nicht mehr herum.

Wenn Du ein faules JA hast, kann Dir das erheblich Geld sparen, wenn Du Lohnsteigerungen hast. Allerdings darfst Du diese Lohnsteigerungen nicht hinausposaunen, denn die Kindesbesitzerin kann auch schon vor den zwei Jahren eine Neuberechnung verlangen, wenn sie begründet vermuten kann, daß Du so erheblich viel mehr verdienst, daß sich der KU erheblich (man geht von mindestens 10% Nettosumme aus) erhöhen würde.
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RE: Titulierung Unterhalt - was gilt es zu beachten? - von Simon ii - 09-06-2020, 13:53

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