Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsberechnung und andere Themen
#4
Letztendlich versteh ich das so, dass das betreffende Kind volljährig geworden ist, daher nunmehr beide Elternteile gemäß ihrer Einkommensverhältnisse unterhaltspflichtig geworden sind. Ansonsten benötigt und prüft niemand das Einkommen der Mutter.

Beachte hier:
- Mutti kann anwaltlich nicht mehr agieren, das Kind muss nun seinen Bedarf bei beiden Eltern geltend machen. Hier ist die zweifelhafte Berechtigung der Mutter, das Kind rechtlich zu vertreten, in Angriff zu nehmen. Sollte dein Anwalt aber wissen.
- Üblich wäre, Infos über das Einkommen der Mutter deinem Kind abzuverlangen. Nicht deine Aufgabe, dem hinterherzulaufen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsberechnung und andere Themen - von IPAD3000 - 24-05-2020, 16:16

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste