06-05-2009, 09:52
Der Fall wirkt etwas undurchsichtig, die Begründung ist sehr kurz. Geurteilt wurde nicht, nur ein Beschluss bis zur Hauptsache am AG ausgesetzt. Die Folgeabwägungen enthalten eine schwierige Logik, Begründungen sind verfahrenstechnischer Art, die Sachbegründungen bleiben bei den niedrigeren Gerichten.
Wenn hier etwas herauszuziehen ist, dann beim kommenden abschliessenden Urteil des OLG Karlsruhe.
Wenn hier etwas herauszuziehen ist, dann beim kommenden abschliessenden Urteil des OLG Karlsruhe.