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Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen?
#6
Zitat:Daher konnte ich ihr die Sache von dem ONS auch nur berichten, wenn ich gleichzeitig die Dame + das Kind aus meinem Leben gänzlich verbanne!

Aber nun hast du deiner Freundin von deinem "zu feuchten" Abend berichtet, sie hat dich nicht verlassen. Gut! Du würdest jetzt nichts mehr oder weniger machen wie das, was Millionen anderer Elternteile (ich auch) machen, wenn sie in einer späteren Partnerschaft weitere Kinder bekommen. Deswegen vaporisiert man die früheren Kinder doch nicht.

Würde mir auch aus Sicht deiner Freundin komisch vorkommen. Mit jemand ein Kind machen, der gerade eben beweist dass er eine bereits bestehende Vaterschaft einfach ausgeknipst hält? Die Folgen seiner Nacht unter den Teppich kehrt, zum Schaden eines Kindes? Gemäss §1684 BGB bist du übrigens zum Umgang verpflichtet. Absatz 1: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Zitat:dass sie mich eben NICHT als Vater angibt und beim Jugendamt erzählt, dass der Vater "unbekannt sei

Wie schon gesagt, das liegt nicht ihrer Hand. Lies mal § 1 Abs. 3 Unterhaltsvorschussgesetz. Dann vielleicht noch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München vom 18.04.2019 Az. 12 C 18.1893. Leitsatz Nr. 4: Ihrer Mitwirkungspflicht nach § 1 Abs. 3 UVG kommt die Kindsmutter dabei insb. dann nicht nach, wenn sie bei der Schilderung der Umstände der Zeugung des Kindes keine glaubhaften Angaben macht, sie bspw. detailarm und pauschal schildert und sich in diesem Zusammenhang in Widersprüche verwickelt, so dass das Vorbringen in seiner Gesamtheit zu der Überzeugung führt, dass ihr Vortrag, zur Identität des Kindsvaters keine weiteren Angaben machen zu können, unglaubhaft ist.
Oder das hier: https://www.deubner-recht.de/news/famili...aters.html
Oder vielleicht lieber das Verwaltungsgericht Aachen? Az. 2 K 2069/08 vom 03.08.2010. Das sieht sogar eine "gesteigerte Mitwirkungspflicht" und eine "besonderen Mitwirkungsverpflichtung"!

Diese Beschlüsse gibts massenhaft, das ist gesicherte Rechtssprechung. Vater nicht angeben läuft nicht, nicht einmal die typischen Geschichten reichen.
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RE: Betreuungsunterhalt durch Krankheit umgehen? - von p__ - 13-05-2020, 17:53

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