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Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung)
#9
Hm.. Es wird immer spannender. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schweizer mich nur vernehmen und das wars. Dann ist mir bewusst geworden, dass sie voll "ermitteln" können...
Sehe ich es richtig, dass auch schweizer Strafgericht jetzt zuständig ist? Worst case, in welchem Land wird am Ende geurteilt?

Und nach welchem Recht? Unterschiede in den Paragraphen sind schon beachtlich. Im 170er wird von "Lebensunterhalt gefährdet", "Hilfe der Dritten" gelabert - spielt zwar vor Gericht keine Rolle, aber immerhin. Die schweizer Formulierung sieht eher nach einem harten zivilrechtlichen Betreiben aus.
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RE: Strafverfolgung in der Schweiz (Rechtshilfe, Eintretensverfügung) - von MLCer - 12-04-2020, 10:41

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