10-04-2020, 14:16
....ja ich bin der rechtliche Vater Nach § 1592 abs.3 : ich muss zahlen!
Es geht darum,dass man vom Opa (gesetzt den Fall wenn er wesentlich mehr Einkommen hat),
auch wesentlich mehr verlangen kann als vom Vater.
Das man vom Opa nur den Mindestunterhalt verlangen
kann dachte ich auch immer, bis ich das las:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...&linked=pm
Es geht darum,dass man vom Opa (gesetzt den Fall wenn er wesentlich mehr Einkommen hat),
auch wesentlich mehr verlangen kann als vom Vater.
Das man vom Opa nur den Mindestunterhalt verlangen
kann dachte ich auch immer, bis ich das las:
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