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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
#4
Ja, da steht aber "ernannt". Das klingt ironisch und rechtlich unklar. Nochmal ganz klar: Bist du hier und jetzt Vater gemäss § 1592 BGB für ein Kind, für das jetzt Kindesunterhalt von dir verlangt wird?

Es gibt ja noch andere Väterkategorieren unterschiedlicher Rechtsstufen. Der deutsche Recht kennt Väter erster bis fünfter Klasse.

Zitat:Hatte eben zum Enkelunterhalt gelesen, dass dies auch dem Einkommen des „Enkalvater“ angepasst wird....

Ich versteh den Satz nicht. Wer ist Grossvater und warum spielt sein Einkommen eine Rolle?
Versuche, die Kontexte der Sachverhalte nicht wegzulassen. Dir mag das alles ganz logisch und einfach erscheinen, aber wir lesen immer nur freistehende Sätze ohne Gründe und Wirkung.
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RE: Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“) - von p__ - 10-04-2020, 13:26

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