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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
#2
Eine völlig verworrene Vorgeschichte. Ebenso unklar ist, ob du nun wirklich rechtlicher Vater bist. Ich sage nicht "das gibts ja gar nicht", sondern: Es bleibt unklar.

Zitat:In welcher Höhe (wenn überhaupt) könnte ein Richter mich fiktiv berechnen? Wird er sich das Gehalt meines Berufszweiges herauskramen und danach entscheiden, alles ohne meine Einlassung?
Hat hier evtl. Jemand Erfahrungen zum resultierenden Enkelunterhalt?

Der Mindestunterhalt kommt sowieso immer raus. Oder eben mehr. Ob du dich äusserst oder nicht, spielt keine Rolle, wenn du nicht kommst oder ohne Anwalt kommst, gibts ein Versäumnisurteil. Darin wird beschlossen, was die Gegenseite beantragt hat. Ermittlungen und Schätzungen deines Einkommens erübrigen sich damit.

Aber nun machst du plötzlich einen Sprung zum Enkelunterhalt? Da gibts kein fiktives Einkommen. Und auch der andere Familienzweig ist ebenso pflichtig. In der Regel geht der Unterhalt nicht über den Mindestunterhalt hinaus.
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RE: Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“) - von p__ - 10-04-2020, 12:54

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