09-03-2020, 10:55
Bezüglich Kosten und Aufwand einer Klage auf Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts muss dir klar sein:
Es steht dir frei, dafür einen Anwalt zu beauftragen, es gibt für diese Klage keine Anwaltspflicht. Dieselbe Freiheit hat die Antragsgegnerin. Wenn man den aber haben und dann noch per Verfahrenskostenhilfe bezahlt haben will, wird es schwieriger. Es gibt dann eine juristische Vorprüfung, ob dein Antrag überhaupt vernünftige Erfolgsaussichten hat und ob er nicht mutwillig ist. Ein ähnlicher, ein Jahr vorher gestellter Antrag führt ziemlich leicht zur Mutwilligkeit des nächsten Antrags.
Du kannst der Mutter nur Kosten verursachen, wenn sie verliert und Anwälte im Spiel waren. Das gilt auch für dich. Wenn du mehrmals erfolglos klagst, erreicht du damit kostenmässig nur ein fettes Eigentor. Der Aufwand für die Mutter, solche Klagen mitzumachen ist begrenzt. Sie schreibt einen Eigenantrag (eine Zeile) mit Begründung (die üblichen Aussagen über fehlende Kommunikation) und geht zu einem Gerichtstermin, das wars. Kurz gesagt, in der Position eines ziemlich rechtlosen Vaters eignen sich Gerichte nicht, um jemand am traben zu halten oder Schaden zu verursachen. Auch die Fälle mit gegenseitiger Kostenaufhebung führen nicht zu Erfolgen, die Mutter muss ja keinen eigenen Anwalt nehmen, vor allem nicht wenn du wie eine Brummfliege ständig erneut gegen die Gerichtsscheibe knallst.
Die sogenannte Mutter wird auch so bekommen, was sie verdient. Aber nicht von dir.
Es steht dir frei, dafür einen Anwalt zu beauftragen, es gibt für diese Klage keine Anwaltspflicht. Dieselbe Freiheit hat die Antragsgegnerin. Wenn man den aber haben und dann noch per Verfahrenskostenhilfe bezahlt haben will, wird es schwieriger. Es gibt dann eine juristische Vorprüfung, ob dein Antrag überhaupt vernünftige Erfolgsaussichten hat und ob er nicht mutwillig ist. Ein ähnlicher, ein Jahr vorher gestellter Antrag führt ziemlich leicht zur Mutwilligkeit des nächsten Antrags.
Du kannst der Mutter nur Kosten verursachen, wenn sie verliert und Anwälte im Spiel waren. Das gilt auch für dich. Wenn du mehrmals erfolglos klagst, erreicht du damit kostenmässig nur ein fettes Eigentor. Der Aufwand für die Mutter, solche Klagen mitzumachen ist begrenzt. Sie schreibt einen Eigenantrag (eine Zeile) mit Begründung (die üblichen Aussagen über fehlende Kommunikation) und geht zu einem Gerichtstermin, das wars. Kurz gesagt, in der Position eines ziemlich rechtlosen Vaters eignen sich Gerichte nicht, um jemand am traben zu halten oder Schaden zu verursachen. Auch die Fälle mit gegenseitiger Kostenaufhebung führen nicht zu Erfolgen, die Mutter muss ja keinen eigenen Anwalt nehmen, vor allem nicht wenn du wie eine Brummfliege ständig erneut gegen die Gerichtsscheibe knallst.
Die sogenannte Mutter wird auch so bekommen, was sie verdient. Aber nicht von dir.