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In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen?
#7
@Voldemort

Bist du dir da sicher? Hast du deine Aussage verifiziert?
Im Sorge- und Umgangsrecht gibt es doch gar keine Anwaltspflicht!
Warum sollte ich für den Anwalt der gegnerischen Seite finanziell aufkommen,
wenn diese gar keinen Anwalt hätte bestellen müssen?


@p__

Ich gehe nicht ganz d'accord mit deiner Sicht.
Möglicherweise sind Leute da zu unterschiedlich, und jeder hat seine eigene Art mit
Enttäuschung, Verrat, Unrecht und Demütigung umzugehen.
Mir ist es wichtig aktiv zu sein, und dem Gegner glaubhaft zu machen, dass ich ihn auf dem Schirm habe.
Keine halben Sachen!
Sie soll wissen, dass, wenn Sie ihre Blockadehaltung nicht aufgibt, sie mich nicht als
ebenbürtigen Elternteil akzeptiert, keine Ruhe einkehrt.
Nicht im Sommer, nicht nächstes Jahr und nicht in zehn Jahren.
Dass sie mich immer mehr hassen wird, ist völlig unerheblich. Duckmäusertum würde mir auch keinerlei Zugeständnisse eröffnen, da bin ich mir sicher. An Zugeständnissen wird sie - wenn überhaupt - nur das hinnehmen, wozu das Gericht sie verpflichtet.
Ein auskömmlicher gegenseitiger Umgang zugunsten des Kindes wird mit ihr nicht möglich sein.
Es ist tatsächlich sehr scheisse, dass unser Kind im Laufe der Zeit mitbekommen wird, wie frostig wir bei den seltenen Begegnungen miteinander umgehen, aber ich fürchte dazu gibt es keine Alternative. Ich werde mich nicht auf ein Schmierentheater einlassen, das würde ohnehin nicht glaubwürdig funktionieren.

Ihr kennt die Vorgeschichte nicht, und es würde hier den Rahmen sprengen alles zu erwähnen, aber letztlich hat sie sich gewaltig was zu schulden kommen lassen, vor dem Hintergrund mich aus dem Leben unseres Kindes so sehr wie möglich fortzutreiben.
Ihr Ziel dass ich möglichst wenig Einfluß auf dessen Entwicklung habe, und möglichst wenig Umgang habe, ist größtenteils aufgegangen. Das Ganze unter Einsatz von erbärmlichen Lügen und Diffamierungen.
Ich bin (noch) der Meinung, ich sollte ihr so viele Steine in den Weg legen, wie möglich.
Wohlgemerkt natürlich nur unter den Voraussetzungen, dass mich die jeweiligen Manöver nicht völlig vereinnahmen.
Denkst du nicht, dass Selbstwirksamkeit ein geeignetes Mittel ist, um ins Positive zu kommen?

Du sprichst davon, dass es effizient sei Kosten zu verursachen.
Da bin ich ja ganz bei dir, genau das habe ich ja vor! Sie ist weder bettelarm, noch schwimmt sie in Geld.
Sie geht Vollzeit arbeiten, und ich weiß, dass es ihr weh tut, wenn sie 1300€ aus dem Fenster schmeissen muss, nur um sich jedes mal aufs Neue den Status Quo vom Gericht bestätigen zu lassen. Einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat sie nicht.
Ich zahle ans Jugendamt “nur” den Betrag, den ihr die Unterhaltsvorschusskasse überweisen würde. Noch habe ich halbwegs Ruhe vom Jugendamt, ob das allerdings so bleiben, weiß ich nicht.
Dass da bereits eine Titulierung um die Ecke winkt, kann gut sein.

Was die Gestaltung des Antrags auf GSR angeht, so könnte ich mir vorstellen, dass man mit etwas Kreativität immer wieder Gründe finden könnte, warum die Ausgangslage dieses Jahr nun anders sei, als letztes Jahr.
Ob man nun in der Zwischenzeit irgendwelche Gummipunkte gesammelt hat, die Mutter sich hat was zu Schulden kommen lassen, was weiß ich…
Natürlich bin ich nicht davon ausgegangen, dass ich beim Familiengericht mit ein und demselben Antrag jedes mal aufkreuze.
Und wie gesagt: Verfahrenskostenhilfe erscheint mir ohnehin nicht als geeignete Option effektiv was zu erreichen, außer den Steuerzahler zu erleichtern. Verfahrenskostenhilfe wollte ich nach Möglichkeit auch künftig umgehen.

Die Frage ist:
Hat das hier jemand schon mal über Jahre hinweg erfolgreich durchgezogen?
Hat es jemand geschafft die Mutter immer wieder in sinnlose aber kostspielige Sorgerechtsprozesse reinzuziehen?
Gibt es irgendwelche Hürden, die ich bisher nicht berücksichtigt habe?


@VaterOhneKind

Ich bin grundsätzlich deiner Meinung. Ich bin kein Prozesshansel und sehe ein, dass die Beförderung von Eskalationen nicht lösungsorientiert ist.
Unter keinen Umständen will man, dass das Kind durch eigenes Verhalten noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird.
Aber deine Annahme setzt voraus, dass die Mutter im Laufe der Zeit einsieht, dass das Kind einen guten Umgang mit dem Vater hat. Dass der Vater dem Kind gut tut.
Das wird aber nicht passieren. Sie wird sich das Zepter nicht aus der Hand nehmen lassen - egal wann. Sie wird dem GSR nicht zustimmen.

Und wenn ich den zahlreichen Fällen hier im Forum Glauben schenken darf, wird es das Gericht nicht interessieren, wie gut das Vater-Kind-Verhältnis ist, wie wertvoll und regelmäßig man die Umgangstermine gestaltet.

Basis für das GSR ist eine funktionierende Kommunikation zwischen den Eltern.
Und egal wie sehr sich der Vater um ein gütliches Auskommen bemüht, wenn die Mutter die Kommunikation einseitig boykottiert, dann ist die Voraussetzung dennoch nicht gegeben.
Auch dann nicht, wenn es offensichtlich ist, dass es nur eine Seite ist, die den Dialog verweigert. Das Gericht empfiehlt dann häufig Gespräche beim Jugendamt oder anderen Beratungsstellen, aber die Mitwirkung daran ist nicht verpflichtend.
Die Mutter braucht einfach nicht hinzugehen, bzw. die Gespräche nach kurzem Auftakt für gescheitert zu erklären. Das hat keine Konsequenzen für die Ladies, die müssen sich in der Verhandlung dafür nicht verantworten .
Danach ist die Ausgangslage wieder die selbe:
Ein Mindestmaß an Übereinstimmung, Kooperationsfähigkeit und Bereitschaft zur sachlichen, konstruktiven Kommunikation ist NICHT gegeben.

Und so kann die Mutti das Spiel scheinbar Jahr ein - Jahr aus vor sich hintreiben.
Wohlwissend dass sie das Sorgerecht nicht teilen müssen wird, wenn sie nicht will.

Korrigiert mich gerne, wenn ihr Fälle kennt, wo das Gericht anders entschieden hat!
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.

Unterm Strich ist es also so, dass wenn man weiß mit wem man es zu tun hat, und man daher die Entschlossenheit des Antragsgegners auch für die Zukunft abschätzen kann, man sich doch eingestehen kann, dass es nichts zu gewinnen aber auch nichts zu verlieren gibt.

Dann kann man der Alten wenigstens noch regelmäßig aufzeigen, dass sie da draussen einen Feind hat, der ein gutes Gedächtnis hat.
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RE: In welchen Abständen kann ich einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen? - von Ali Mony - 09-03-2020, 08:03

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