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Unterhalt rückwirkend auf Null beantragen?
#16
Grundsätzlich hast du erstmal keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Es könnte aber sein, dass trotzdem so ein Recht im Beschluss festgelegt ist, wenn du das hilfsweise für den Fall beantragst hast, dass die Gegenseite das Geld zugesprochen bekommt. Oder dass du das direkt mit den Berechtigten vereinbaren kannst.

Wenn du gepfändet wirst und kannst nichts zahlen, gibts auch gewisse Chancen zur Ratenzahlung. Dabei hilft dir § 802 b II. ZPO, zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner können demnach Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. Voraussetzung aber: Schuldner muss glaubhaft, dass er die vereinbarten Raten auch zahlen kann und der Gläubiger muss mit der Ratenzahlung einverstanden sein. Sind sie meistens, das Geld kommt dann ja und mehr zu pfänden ist eh nicht.

Bei einem arbeitenden Pflichtigen wird das nicht interessieren. Da haut man dir halt eine Pfändung rein und dann wird Monat für Monat alles über ca. 850 EUR weggestohlen. Ob du dabei verreckst, interessiert keinen. Auch nicht, wenn du deinen Job verlierst. Das hat nur zusätzlichen Druck zur Folge und schuld bist immer du.
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RE: Unterhalt rückwirkend auf Null beantragen? - von p__ - 08-03-2020, 15:43

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