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Nachträglichen Vertrag für Wohnung
#16
Das scheidungsverfahren - wie es ja schon gesagt wurde - unterliegt der Anwaltspflicht und ist auch ein verbundenes Verfahren (Zugewinn, Versorgungsausgleich etc.), sofern nicht aus dem Verbund einzelne Teile heraus genommen werden sollen. Das gilt es mit dem Anwalt zu besprechen. Herausgenommen wird meist z.B. Regelungen/Sorgerecht und Umgangssachen, da sie ja vorher geregelt werden müssen. Eine Scheidung dauert ja bekanntermaßen.

Tatsächlich sind aber Immobilienvermögen von diesem verbundenen Verfahren ausgenommen, so es darüber im Scheidungsverfahren keine Regelung gibt oder das nicht geregelt werden soll.

So kann es also sein, dass auch nach einer erfolgten Scheidung separat die Aufteilung von Immobilien in welcher Art auch immer zu regeln ist.

Die Besitzverhältnisse der Wohnung sind klar, weil Du im Grundbuch stehst. Daran ändert niemand etwas. Das, was Deiner Frau zusteht ist der etwaige Zugewinn aus der Wohnung, so er überhaupt angefallen ist.

Da Du ihr die 40.000 €, welche sie belegen kann, zurück erstatten willst, wird hier die Gegenseite keine weitere Handhabung haben. Sie wird im Scheidungsverfahren lediglich den Zugewinn ausrechnen lassen und das war es.

Hier kannst Du das schön gegliedert nochmal nachlesen:

https://www.lattermann-anwaltsbuero.de/i...dung-haus/
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Nachträglichen Vertrag für Wohnung - von KWV - 17-02-2020, 22:08
RE: Nachträglichen Vertrag für Wohnung - von Nappo - 26-02-2020, 11:06

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